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Bergsportführer

Sehr geehrte Besucher,

auf diesen Seiten erhalten Sie sämtliche Informationen über die Tiroler Bergsportführer der Sektion Innsbruck. Zu diesen zählen die Berg- und Skiführer, Berg- und Skiiführeranwärter, Bergwanderführer, Sportkletterlehrer, Canyoning- und Schluchtenführer.

Woran erkennen Sie einen autorisierten Schluchtenführer (Canyoningführer)?

Ein Schluchtenführer (Canyoningführer) verfügt über eine umfassende Ausbildung und nimmt laufend an gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen teil.  
Mit sehr viel Umsicht und Erfahrungen führen die Tiroler Schluchtenführer (Canyoningführer) ihre Gäste seit vielen Jahren durch die unwegsamsten Schluchten in den Alpen. Man trifft aber auch auf fremdem Terrain an, denn sie arbeiten auch als Guides in den verschiedensten Canyons weltweit. Gerade ein so unberechenbares Element wie Wasser erfordert enorme Vorsicht bei der Durchführung einer Canyoningtour. 

Ein geprüfter und befugter („autorisierter“) Tiroler Schluchtenführer (Canyoningführer) kann sich ausweisen, fragen Sie daher immer nach diesem Zeichen oder Ausweis.

Logo Tiroler Schluchtenführer 
Logo Tiroler Schluchtenführer
Vorderseite Schluchtenführerausweis 
Vorderseite Schluchtenführerausweis
Logo IVBV  
Logo IVBV
Rückseite Schluchtenführerausweis 
Rückseite Schluchtenführerausweis
 

Wichtige Punkte am Ausweis:

1. Name 
2. Lizensnummer 
3. Befugnis 
4. Geburtdatum 
5. Ort und Straße 
6. Jahresmarken dem Jahr entsprechend

Achtung, ein Ausweis ist nur mit aktueller Jahresmarke gültig!  

Umfang der Befugnis:

Der Umfang der Befugnis wird im Tiroler Bergsportführer - Sektion Innsbruckgesetz unter § 20 geregelt und beinhaltet folgende Punkte:

1.) Schluchtenführer (Canyoningführer) sind zum erwerbsmäßigen Führen und Begleiten von Personen bei Schluchtentouren ohne Benützung eines Wasserfahrzeuges oder eines sonstigen Schwimmkörpers berechtigt. 

2.) Ein Schluchtenführer (Canyoningführer) darf die zur Durchführung einer geplanten Schluchtentour erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen. 

3.) Personen, denen die Befugnis als Schluchtenführer (Canyoningführer) verliehen wurde, sind zur Führung der Berufsbezeichnung "Schluchtenführer" berechtigt.

 
 
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Kontakt

Obmann:

Stephan Mitter
Barthweg 26
6020 Innsbruck
stephanmitter@me.com
Tel: +43/664/2215047

Kontakt

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Stephan Mitter
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