Sehr geehrte Besucher,
auf diesen Seiten erhalten Sie sämtliche Informationen über die Tiroler Bergsportführer der Sektion Innsbruck. Zu diesen zählen die Berg- und Skiführer, Berg- und Skiiführeranwärter, Bergwanderführer, Sportkletterlehrer, Canyoning- und Schluchtenführer.
Ein Schluchtenführer (Canyoningführer) verfügt über eine umfassende Ausbildung und nimmt laufend an gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen teil.
Mit sehr viel Umsicht und Erfahrungen führen die Tiroler Schluchtenführer (Canyoningführer) ihre Gäste seit vielen Jahren durch die unwegsamsten Schluchten in den Alpen. Man trifft aber auch auf fremdem Terrain an, denn sie arbeiten auch als Guides in den verschiedensten Canyons weltweit. Gerade ein so unberechenbares Element wie Wasser erfordert enorme Vorsicht bei der Durchführung einer Canyoningtour.
Ein geprüfter und befugter („autorisierter“) Tiroler Schluchtenführer (Canyoningführer) kann sich ausweisen, fragen Sie daher immer nach diesem Zeichen oder Ausweis.
1. Name
2. Lizensnummer
3. Befugnis
4. Geburtdatum
5. Ort und Straße
6. Jahresmarken dem Jahr entsprechend
Achtung, ein Ausweis ist nur mit aktueller Jahresmarke gültig!
Der Umfang der Befugnis wird im Tiroler Bergsportführer - Sektion Innsbruckgesetz unter § 20 geregelt und beinhaltet folgende Punkte:
1.) Schluchtenführer (Canyoningführer) sind zum erwerbsmäßigen Führen und Begleiten von Personen bei Schluchtentouren ohne Benützung eines Wasserfahrzeuges oder eines sonstigen Schwimmkörpers berechtigt.
2.) Ein Schluchtenführer (Canyoningführer) darf die zur Durchführung einer geplanten Schluchtentour erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen.
3.) Personen, denen die Befugnis als Schluchtenführer (Canyoningführer) verliehen wurde, sind zur Führung der Berufsbezeichnung "Schluchtenführer" berechtigt.
Obmann:
Stephan
Mitter
Barthweg 26
6020 Innsbruck
stephanmitter@me.com
Tel: +43/664/2215047