Sehr geehrte Besucher,
auf diesen Seiten erhalten Sie sämtliche Informationen über die Tiroler Bergsportführer der Sektion Innsbruck. Zu diesen zählen die Berg- und Skiführer, Berg- und Skiiführeranwärter, Bergwanderführer, Sportkletterlehrer, Canyoning- und Schluchtenführer.
Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung der Befugnis als Schluchtenführer an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entsprechend ihrem (Haupt- oder Neben-)Wohnsitz.
- Ihr Wohnsitz ist in der Stadt Innsbruck - Stadtmagistrat Innsbruck
- Ihr Wohnsitz ist in einem Bezirk Tirols - Jeweilige Bezirkshauptmannschaft
- Ihr Wohnsitz ist außerhalb Tirols - Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Die Kontaktadressen der Behörden finden Sie auf www.tirol.gv.at/bezirke/
Antragsformular:
Download auf www.tirol.gv.at/sport/bergsport/bergsportfuehrer/
Dem Antragsformular sind beizulegen:
* Da der Mitgliedsbeitrag für die Pflichtmitgliedschaft zum Tiroler Bergsportführer - Sektion Innsbruck auch die Berufs-haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe umfasst, dient die Einzahlungsbestätigung des Mitgliedsbeitrages bei der Sektion des Tiroler Bergsportführer - Sektion Innsbruckes des jeweiligen Bezirks als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Die Adressen der Kassiere in den Sektionen für die Einzahlung des Mitgliedsbeitrages finden Sie auf dieser Homepage unter "Über uns - Sektionen"
Die Sektionen des Tiroler Bergsportführer - Sektion Innsbruckes:
Nicht in Tirol wohnhafte Personen wenden sich entsprechend dem Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck in der Regel an die Sektion Innsbruck des Tiroler Bergsportführer - Sektion Innsbruckes.
Download Informationen
Obmann:
Stephan
Mitter
Barthweg 26
6020 Innsbruck
stephanmitter@me.com
Tel: +43/664/2215047