Sehr geehrte Besucher,
auf diesen Seiten erhalten Sie sämtliche Informationen über die Tiroler Bergsportführer der Sektion Innsbruck. Zu diesen zählen die Berg- und Skiführer, Berg- und Skiiführeranwärter, Bergwanderführer, Sportkletterlehrer, Canyoning- und Schluchtenführer.
Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung der Befugnis als Sportkletterlehrer an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde entsprechend ihrem (Haupt- oder Neben-)Wohnsitz.
- Ihr Wohnsitz ist in der Stadt Innsbruck - Stadtmagistrat Innsbruck
- Ihr Wohnsitz ist in einem Bezirk Tirols - Jeweilige Bezirkshauptmannschaft
- Ihr Wohnsitz ist außerhalb Tirols - Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
Die Kontaktadressen der Behörden finden Sie auf www.tirol.gv.at/bezirke/
Antragsformular:
DOWNLOAD auf www.tirol.gv.at/sport/bergsport/bergsportfuehrer/
Dem Antragsformular sind beizulegen:
- Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Sportkletterlehrerausbildung
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Strafregisterbescheinigung (nur, wenn Hauptwohnsitz noch nicht länger
als 5 Jahre in Österreich besteht; nicht älter als 3 Monate und in Original)
- Ärztliches Attest über körperliche und geistige Eignung (nicht älter als 3 Monate)
- Meldebestätigung (nicht erforderlich bei Wohnsitz in Österreich)
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
(mind. € 8 Mio. Deckungssumme; nicht älter als 3 Monate) *
- Passbild (für die neuen Ausweise im Scheckkartenformat in digitaler Form)
* Da der Mitgliedsbeitrag für die Pflichtmitgliedschaft zum Tiroler Bergsportführer - Sektion Innsbruck auch die Berufs-haftpflichtversicherung in der gesetzlich vorgesehenen Höhe umfasst, dient die Einzahlungsbestätigung des Mitgliedsbeitrages bei der Sektion des Tiroler Bergsportführer - Sektion Innsbruckes des jeweiligen Bezirks als Nachweis der Haftpflichtversicherung.
Die Adressen der Kassiere in den Sektionen für die Einzahlung des Mitgliedsbeitrages finden Sie auf dieser Homepage unter Sektionen.
Die Sektionen des Tiroler Bergsportführer - Sektion Innsbruckes:
Nicht in Tirol wohnhafte Personen wenden sich entsprechend dem Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck in der Regel an die Sektion Innsbruck des Tiroler Bergsportführer - Sektion Innsbruckes.
Obmann:
Stephan
Mitter
Barthweg 26
6020 Innsbruck
stephanmitter@me.com
Tel: +43/664/2215047