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Bergsportführer

Sehr geehrte Besucher,

auf diesen Seiten erhalten Sie sämtliche Informationen über die Tiroler Bergsportführer der Sektion Innsbruck. Zu diesen zählen die Berg- und Skiführer, Berg- und Skiiführeranwärter, Bergwanderführer, Sportkletterlehrer, Canyoning- und Schluchtenführer.

Autorisierter Tiroler Schluchtenführer (Canyoningführer) werden

Tirol ist das erste Land in dem kommerzielles Führen von Canyoningtouren durch die Landesregierung gesetzlich geregelt wurde. Damit wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um die kommerziell geführten Touren die in den vergangenen Jahren stetig gestiegen sind, sicherer zu machen. Dafür wurde im Tiroler Bergsportführer - Sektion Innsbruckgesetz die gesetzliche Novelle für den Schluchtenführer verankert.

Unter der Federführung der Sportabteilung des Landes Tirol wird laut Gesetz, der Tiroler Bergsportführer - Sektion Innsbruck beauftragt, die Ausbildung zum Tiroler Schluchtenführer (Canyoningführer) durchzuführen. Die Ausbildung wird durch ein spezielles und erfahrenes Ausbildungsteam des Verbandes durchgeführt. 

Nach einer eintägigen Aufnahmeprüfung in den Bereichen, Schwimmen, Klettern und Seiltechnik kann der dreimal ca. einwöchige Kurs ( 21 Tage) an verschiedenen Standorten, jedoch innerhalb von mindestens einem Jahren besucht werden. Die Ausbildung umfasst die gesamte Palette des Canyoning in Theorie und Praxis. Zwischen den Ausbildungskursen müssen die Teilnehmer eine Praxiszeit absolvieren.

Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung und kommissionellen Abschlussprüfung unter Leitung der Tiroler Landesregierung Abteilung Sport. Muss anschließend jeder Teilnehmer laut Landesgesetz bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft die Befugnis zum autorisierten und geprüften SchluchtenführerIn erwerben.
Die aus dieser Ausbildung, Prüfung und Autorisierung hervorgehenden Schluchtenführer (Canyoningführer) dürfen im In- und Ausland kommerziell Schluchten mit Gästen führen.

Die aktuelle Ausbildung zum autorisierten und geprüften Tiroler Schluchtenführer und Canyoningführer finden sie auf der Homepage unter Ausbildungen (oben in der Menüleiste)!

Allgemein
Kosten
Termine
Tourenbericht
Eignungsprüfung
Anmeldung
Voraussetzung

In Tirol, wird unterschieden zwischen Personen die keine Alpinausbildung vor Kursbeginn besitzen und Personen die eine gesetzliche Alpinausbildung bereits abgeschlossen haben (z.B. Berg- und Schiführer). Der Unterschied ist, dass einer Person die eine Alpinausbildung absolviert hat, einige Kursteile und Prüfungsfächer entfallen. Zum Beispiel bei einem Bergführer entfällt ein Kursblock.

Aufnahmeprüfung:
Dauer ein Tag. Hier müssen die Kandidaten zeigen, ob sie für die Ausbildung geeignet sind. Erst dann können sie an der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung teilnehmen. Bei der Anmeldung müssen die Kandidaten einen Tourenbericht übermitteln, sollten die vorgeschriebenen Touren nicht vorhanden sein, dann kann man nicht an Aufnahmeprüfung teilnehmen.

Prüfungsfächer:            
Seil- und Knotenkunde
Topographie
Geologie
Wetterkunde
Ausrüstungs- und Gerätekunde
Gefahren- und Unfallkunde
Umgang in Stresssituationen
Gewässerkunde, Hydrodynamik
Tourenplanung
Tourenführung
Fremdsprache
Tourismuskunde
Natur- und Umweltkunde
Berufskunde
Rechtskunde
Rettungstechniken
Wildwasserschwimmen
Sprungtechniken
Planung und Durchführung von Schluchtentouren

Diese Fächer werden während der Ausbildung praktisch und theoretisch unterrichtet. Der Theorieunterricht wird immer durch langjährige Ausbildner oder Gastreferenten abgehalten und dauern unterschiedlich lange.

Die Ausbildung teilt sich in der drei Bereiche:

  1. Grundausbildung: 9 Tage
  2. Erste Hilfe, Rettungs- und Bergrettungsteil: 3 Tage
  3. Führungsteil (nicht in Tirol meistens im Tessin): 9 Tage

Zwischen den einzelnen Kursen müssen die Kandidaten bereits Zwischenprüfungen ablegen, die überhaupt einen Einstieg in den nächsten Kurs erlauben. Die Kandidaten müssen zwischen den einzelnen Ausbildungsteilen eine 14tägige Praxiszeit bei einem ausgebildeten und autorisierten Canyoningführer absolvieren, welche durch eine genaue Aufzeichnung dokumentiert werden muss. Zusätzlich zur Praxiszeit müssen die Kandidaten einen vorgeschriebenen Tourenbericht mit 10 angefertigten Topos zur Abschlussprüfung mitbringen.  

Abschlussprüfung:        
Dauer zwei Tage,  Zu dieser Abschlussprüfung dürfen nur Personen zugelassen werden, die alle Theorieprüfungen, praktischen Teilprüfungen und Anforderungen positiv erfüllt haben. Sollte ein Kandidat die Voraussetzungen für die Abschlussprüfung nicht erfüllen, dann muss er den dritten Kursteil wiederholen.

Wiederholungsprüfung:
Sollte ein Kandidat bei der Abschlussprüfung negativ sein, so kann er erst im Frühjahr zur Wiederholungsprüfung antreten.

Autorisierung:
Erst wenn all diese Kriterien erfüllt sind, kann sich der Kandidat bei der zuständigen Behörde autorisieren lassen und ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt Canyoningtouren anzubieten und zu führen. Es ist für jeden Canyoningführer verpflichtend sich mindestens alle vier Jahre einer Fortbildung zu unterziehen. Sollte der Canyoningführer dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, wird ihm die Autorisierung aberkannt und er ist nicht mehr berechtigt, Gäste zu führen.

Grundsätzlich muss ein Kandidat 46 Tage (z.B. Aufnahmeprüfung, Ausbildung, Praxiszeit usw.) absolvieren, bis er Tiroler Canyoning- und Schluchtenführer ist.

Die Kosten für die Aufnahmeprüfung und die verschiedenen Ausbildungskurse zum Tiroler Schluchtenführer (Canyoningführer) belaufen sich auf ca. 2200,-- Euro, die Teilnehmer müssen nur noch für Anreise, Unterkunft, Verpflegung und etwaig benötigte Ausrüstung selbst aufkommen.

Die aktuellen Ausbildungtermine zum autorisierten und geprüften Tiroler SchluchtenführerIn (CanyoningführerIn) finden sie auf der Homepage unter Ausbildungen.

Aufnahmeprüfung:
Die Aufnahmeprüfung findet fast immer im April statt.

1. Kursteil "Grundkurs":
Dieser Kursteil findet fast immer im Mai statt.

2. Kursteil "Erste Hilfe und Bergrettungskurs":
Dieser Kursteil findet fast immer im Juli statt.

3. Kursteil "Führungsteil":
Dieser Kursteil findet fast immer im Mai statt.

Laut dem Tiroler Bergsportführer - Sektion Innsbruckgesetz § 23 Ausbildungslehrgang Absatz 4 sind die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch einen Tourenbericht und die Ablegung der Eignungsprüfung nachzuweisen. 

Download: Tourenbericht Tiroler Schluchtenführerausbildung

Bei der Eignungsprüfung werden folgende Kenntnisse und Fertigkeiten überprüft: Grundlegende Seiltechnik, aktives und passives Abseilen, Aufstieg am Seil (Steigklemmen), Klettern mit kompletter Canyoningausrüstung im Schwierigkeitsgrad III bis IV im Vorstieg mit canyoningtauglichen Schuhen, Fortbewegung im Wildwasser und Wildwasserschwimmen im Schwierigkeitsgrad 2-3. Um möglichst praxisnahe und objektive Aufnahmekriterien zu schaffen, wird die Eignungsprüfung in einer Schlucht oder einem Klettergarten und im Wildwasser des Inns durchgeführt. Zur Eignungsprüfung ist ein sportmedizinisches Untersuchungszeugnis über den Gesundheits- und Konditionszustand des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate) nachzuweisen. 

Prüfungskriterien: 
Aktives oder passives Abseilen und Seiltechnik  
Aufstieg am Seil (Steigklemmen) 
Klettern mit kompletter Canyoningausrüstung (Schwierigkeitsgrad 3 bis 4) 
WW – Schwimmen (Schwierigkeitsgrad WW 2 bis 3) 

WW 2 bis 3:  
Kehrwasserschwimmen, Flussüberquerungen, Sprung vom Stein, Wildwasserschimmhaltung (aktiv und passiv) 

Klettertechnik:  
Klettern im III – IV+ Schwierigkeitsgrad im Vorstieg mit canyoningtauglichen, knöchelhohen Schuhen. Fortbewegung im unwegsamen Gelände. 

Seiltechnik:  
Ablassen, abseilen, Halbmastwurf, Mastwurf, Achter Knoten, Sackstich, gesteckt und gelegt, anseilen, Ausgleichsverankerung (2 Punkt Verbindung).

Die Anmeldung erfolgt über die jeweiligen Bergführersektionen, oder die Geschäftstelle des Tiroler Verbandes.

Adresse: 
Tiroler Bergsportführer - Sektion Innsbruck
Postfach 28
A-6450 Sölden
Bürozeiten: Mo. - Fr. 09:00 - 12.00 Uhr
Tel.: 05254 / 300 65
Fax.: 05254 / 23 40 4
Email: office@bergsportfuehrer-tirol.at 

Ausbildungsleiter:
Riml Alexander
Tel.: +43 699 11400289
Email: info@activsport-alpin.at

Voraussetzungen für eine Zulassung zum Ausbildungslehrgang sind:
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben 
b) die Eignungsprüfung vor der Prüfungskommission erfolgreich abgelegt haben
c) Sportmedizinisches Untersuchungszeugnis über den Gesundheits- und Konditionszustand 
    des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate) 

Aufnahmevoraussetzungen für die Ausbildung:
Die Aufnahmewerber werden auf folgende gesetzliche Bestimmungen bei der Verleihung (Autorisierung) als Tiroler Schluchtenführer (Canyoningführer) aufmerksam gemacht.

Gemäß § 21 des Tiroler Bergsportführer - Sektion Innsbruckgesetzes sind die Voraussetzungen für die Verleihung der Befugnis als Schluchtenführer (Canyoningführer) durch die Bezirksverwaltungsbehörde folgende:

(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat einer Person auf ihren Antrag die Befugnis als Schluchtenführer 
     (Canyoningführer) zu verleihen, wenn sie
     a) eigenberechtigt ist,
     b) verlässlich, körperlich und geistig geeignet und fachlich befähigt ist,
     c) ausreichend haftpflichtversichert ist und
     d) im Fall der Fremdsprachigkeit über die im Interesse der Sicherheit der Gäste unbedingt 
         erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

(2) Die fachliche Befähigung hat der Antragsteller durch das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung 
     der Schluchtenführerprüfung nachzuweisen. 

Im übrigen gilt § 4 Abs. 2, 3, 4 zweiter und dritter Satz, 5 und 6 sinngemäß.

 
 
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Kontakt

Obmann:

Stephan Mitter
Barthweg 26
6020 Innsbruck
stephanmitter@me.com
Tel: +43/664/2215047

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